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Allgemeines

1. Anwendbarkeit der Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Hungary Connection Kft. (in der Folge Vermieter genannt) und dem im Mietvertrag genannten Mieter hinsichtlich des Verleihs oder sonstigen Überlassung von Baumaschinen und Landmaschinen oder Geräten inklusive Zubehör, Werkzeugen und sonstigen Mietgegenständen jeder Art.



2. Einsatzbedingungen
2.1
Der Vermieter verpflichtet sich, für die im Mietvertrag genannte Zeit, dem Mieter ein technisch einwandfreies Gerät zur Verfügung zu stellen. Der Mietgegenstand wird in unbeschädigtem, gereinigtem und betriebsfähigem Zustand bereitgestellt.
2.2
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand mit äußerster Sorgfalt zu behandeln, die Geräte vor Überanspruchung zu schützen und alle Geschäftsbedingungen, sowie Bedienungshinweise am Gerät bzw. Maschine zu beachten.
2.3
Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt, Mietgegenstände des Vermieters entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte, unabhängig ob Personen oder Firmen, weiterzugeben oder weiterzuvermieten.



3. Mietzins, Beginn und Ende des Mietvertrages

Es ist möglich Mietgegenstände bis zu einer Woche im Voraus schriftlich zu reservieren. Der Mietzeitraum ist dabei vertraglich zu regeln. Die für die Berechnung des Mietzinses maßgebliche Mietdauer beginnt mit dem Tag und der Uhrzeit des vertraglich vereinbarten Beginns des Mietverhältnisses und endet, auch bei vorzeitiger Rückgabe, mit dem vereinbarten Mietzeitende. Nimmt der Mieter die vertraglich vereinbarte Reservierung nicht in Anspruch oder im Falle einer Stornierung vor Mietbeginn ist die Vermieterin berechtigt, Schadensersatz in Höhe des für die reservierte Mietzeit entfallenden Bruttomietpreises, zzgl. sonstiger Entgelte zu verlangen, max. jedoch für drei Miettage, es sei denn, der Mieter weist nach, dass keine zusätzlichen Kosten für die Vermieterin angefallen sind. Eine bereits geleistete Mietvorauszahlung kann mit dem Schadensersatz verrechnet werden. Das Mietverhältnis beginnt mit der vereinbarten Bereitstellung des Mietgerätes, also bei Abholung oder bei Zustellung. Bei Zustellung bereits mit dem Transport.


3.1
Der Mietvertrag endet spätestens mit dem im Mietvertrag vereinbarten Rückstelldatum und der Kontrolle des einwandfreien und vertragsmäßigen Zustands des Gerätes.
3.2
Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich. Eine Verlängerung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Eine Überschreitung der Mietdauer ohne die Zustimmung des Vermieters führt nicht automatisch zu einer Verlängerung des Mietvertrages. Der Mieter ist in diesem Fall zur unverzüglichen Herausgabe der Mietgegenstände verpflichtet. Im Zuge dieser Durchsetzung dieser Vereinbarung sind Mitarbeiter der Hungary Connection Kft. berechtigt Mietgegenstände vom Mieter abzuholen und den Ort der Verwahrung zu betreten.
3.3
Erfolgt keine rechtzeitige Rückgabe, so ist der Mieter für den Zeitraum des Verzuges verpflichtet eine Pönalzahlung in Höhe des jedenfalls fälligen Bruttomietpreises zzgl. sonstiger Entgelte zu leisten. Ungeachtet dessen trägt der Mieter in diesem Zeitraum weiterhin das volle Risiko bzw. haftet in voller Höhe.



4. Übergabe und Kontrolle des Mietgegenstandes
4.1
Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand unverzüglich nach Erhalten entsprechend zu kontrollieren. Allfällig gefundene Mängel sind dem Vermieter sofort bei der Abholung zu melden, ansonsten gilt der Gegenstand als vertragsmäßig übernommen.
4.2
Für vom Mieter angezeigte Mängel, welche vom Vermieter zu vertreten sind, hat seitens des Vermieters eine kostenlose Reparatur zu erfolgen. Es steht dem Vermieter frei, sofern für ihn ohne größere Aufwände umsetzbar, dem Mieter für die restliche Mietdauer ein dem Mietgegenstand entsprechendes Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen.



5. Mietpreis & Kaution
5.1
Es gelten die Preise der bei Anmietung jeweils gültigen Preisliste. Diese liegt bei der Vermieterin aus.
5.2
Bei den angegebenen Mietpreisen handelt es sich um reine Gerätekosten inkl. Mehrwertsteuer, exkl. Zubehör. Der Vermieter stellt die Mietgeräte in technisch einwandfreiem, unbeschädigtem, sauberem und gegebenenfalls vollgetanktem Zustand zur Verfügung.
5.3
Dem Mieter wird das Gerät in gereinigtem Zustand zur Benutzung übergeben. Der Mietgegenstand ist in gereinigtem Zustand, in den bei der Vermietung ausgegebenen Behältern etc., auf die gleiche Weise sortiert und verpackt zurück zu geben. Bei Rückgabe eines verunreinigtem Gegenstandes bzw. nicht vollgetankten Zustandes einer Maschine, wird dem Mieter von Seiten des Vermieters eine Unkostenpauschale in Höhe von 15.000 Ft inkl. Mehrwertsteuer (zzgl. Kraftstoffkosten) für Reinigung bzw. Mehraufwendung in Rechnung gestellt
5.4
Der Mieter ist mangels anderer Verpflichtungen verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit, bei jeder Mietvertragsverlängerung für die Erfüllung seiner Pflichten als Barsicherheit/Kaution, eine Geldsumme in Höhe des Dreifachen des jeweils geschuldeten Mietpreises, zusätzlich sonstiger vereinbarter Entgelte, zusätzlich der gesetzlichen Steuer, mindestens jedoch in Höhe von 15.000 Ft zu leisten. Ist mehr als eine Monatsmiete vereinbart, so beträgt die Sicherheit max. das Dreifache der Monatsbruttomiete.
5.4
Die Kaution ist nicht als Anzahlung des zu bezahlenden Mietpreises zu verstehen. Im Zweifelsfall wird die Kaution erst zurückbezahlt wenn feststeht, dass der Mieter sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist, dies gilt vor allem bei Schadensfällen.
5.5
Bei der angegebenen Mietpreisen handelt es sich um Abholpreise. Zustellgebühren sind auf Nachfrage vom Vermieter bekanntzugeben und werden extra verrechnet.



6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich bei Übergabe des Gerätes in bar zuzüglich der Kaution. Nach Rückgabe und Kontrolle des Gerätes ohne Beanstandungen wird Kaution in voller Höhe zurück geleistet. Eine Aufrechnung von Forderungen gegen die Leistung des Vermieters ist in jedem Fall ausgeschlossen. Im Fall des Zahlungsverzuges werden dem Mieter Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe über dem relevanten Basiszinssatz verrechnet. Des Weiteren hat der Mieter dem Vermieter sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Frist für einen Rechnungseinspruch endet 10 Tage nach Rechnungsdatum.

7. Rechnung
Der Mieter stimmt jederzeit widerruflich zu, dass die Vermieterin ihm Rechnungen als pdf-Datei an die bei Anmietung und sonst vom Mieter angegebene E-Mailadresse übersenden darf. Ein Widerspruch hat nur Wirkung für zukünftige Rechnungen.

Wählt die Vermieterin diese Rechnungsform und hat der Mieter nicht widersprochen, so verzichtet der Mieter auf seine Rechte, eine zusätzliche Rechnung in Papierform zu erhalten. Der Mieter ist in diesem Fall dafür verantwortlich, dass der von ihm angegebene E-Mail-Account gültig und der Empfang von E-Mails unter der von ihm angegebenen E-Mailadresse möglich ist. Eine als pdf-Datei elektronisch versandte Rechnung gilt als zugegangen, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers (E-Mailposteingang) gelangt, dass dieser bei Annahme gewöhnlicher Umstände die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat.


8. Haftung des Mieters
8.1
Während der gesamten Vertragsdauer haftet der Mieter dem Vermieter für den zufälligen Untergang, Verlust, Diebstahl oder die zufällige Beschädigung des Mietgegenstandes. Der Transport des Mietgegenstandes fällt ebenfalls bereits in die Verantwortung bzw. die Haftung des Mieters (siehe Punkt 12. Ladegutsicherung).
8.2
Die Haftung erfolgt bei Verlust oder Totalschaden in Höhe des Neuwertes, bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten jeweils zzgl. Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur endgültigen Neu- bzw. Ersatzbeschaffung.
8.3
Der Mieter haftet dem Vermieter für jede Form der Beschädigung. Bei Verlust des Gegenstandes ist es unerheblich, ob dies von ihm, oder einer von dem Mieter betrauten Hilfsperson oder zufällig verursacht wurde.


9. Pflichten des Mieters
9.1
Sämtliche während des Arbeitseinsatzes auftretenden Störungen oder Probleme sind, ebenso wie allfällige Mängel, sofort dem Vermieter zu melden. Dies kann entweder telefonisch oder per E-Mail erfolgen. In jedem Fall hat die Meldung binnen 6 Stunden zu erfolgen, da ansonsten Verbesserungsanspruche seitens des Mieters nicht mehr abgegolten werden können.
9.2
Der Mieter darf den Mietgegenstand ausschließlich entsprechend seiner Einsatzmöglichkeiten bestimmungs- und sachgerecht verwenden. Der Mieter ist verpflichtet für die regelmäßige Pflege und Servicierung des Gerätes zu sorgen bzw. haftet für alle Schäden die auf Grund des Außerachtlassens dieser Bestimmung entstehen.
9.3
Jede Veränderung an den Mietgegenständen ist strengstens untersagt. Damit ist jede Form von Ein- oder Ausbauten, Beschriftung, Beklebung, Umgestaltung oder ähnlichem zu verstehen.
9.4
Der Mieter erhält Mietgegenstände in vollgetanktem Zustand. Es ist ausnahmslos das vom Vermieter/ Herstellers empfohlene Gemisch zu verwenden. Stellt der Vermieter fest, dass die Möglichkeit besteht das andere Betriebsmittel verwendet wurden behält der Vermieter die Kaution so lange ein, bis eine weitere Einsatzfähigkeit des Mietgerätes in jedem Fall gewährleistet ist.



10. Haftung des Vermieters & Schadenersatz
10.1
Der Vermieter haftet nicht für Ausfallszeiten der Maschine jedweder Art. Des Weiteren ist eine Haftung für Schäden aller Art ausgeschlossen, die auf eine Nichteinhaltung von Terminen seitens des Vermieters oder durch den Ausfall von Geräten jeder Art zurückzuführen sind.
10.2
Schadenersatzforderungen - für Sachschäden die sich aus Produktfehlern ergeben ist eine Haftung des Vermieters in jedem Fall ausgeschlossen.
10.3
Der Mieter ist nicht berechtigt Schadenersatzansprüche zu stellen, für den Fall, dass trotz Überprüfung eine mangelnde Funktionsfähigkeit des Mietgerätes während der Einsatzzeit auftritt.
10.4
Der Mieter hält den Vermieter hinsichtlich allfälliger Schadenersatzansprüche Dritter schad- und klaglos.



11. Verbraucherschlichtung

Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság
Postfach: 1530 Budapest, Pf.: 5.
Adresse: 1125 Budapest, Szilágyi Erzsébet fasor 22/c
Telefon: +36 (1) 391-1400
Fax: +36 (1) 391-1410
E-mail: ugyfelszolgalat@naih.hu
URL https://naih.hu
Koordinaten: É 47°30'56''; K 18°59'57''

Die Hungary Connection Kft. ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


12. Ladegutsicherung
Die Ladung und auch einzelne Teile dieser müssen auf dem Fahrzeug so verwahrt werden oder durch geeignete Mittel gesichert werden, dass sie den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten und der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt und niemand verletzt wird. Des Weiteren darf durch die Ladung das höchstzulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges nicht überschritten werden. Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften hält sich die Firma Hungary Connenction Kft. im Schadensfall und/oder bei Strafverfahren schad- und klaglos. Dies gilt gegenüber dem Fahrzeuglenker, sowie allen Insassen. Des Weiteren haftet der Mieter für sämtliche Transportschäden an der Mietsache, die auf eine unzureichende Ladegutsicherung zurückzuführen sind.


13. Versicherung

Die Mietgegenstände, außer Zulassungspflichtige, sind nicht versichert oder haftpflichtversichert.

14. Kündigung
14.1
Beide Parteien können den Mietvertrag außerordentlich, aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Als wichtiger Grund für die Kündigung durch die Vermieterin gilt insbesondere:
a) erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters, ein nicht gestattetes, auch nur vorübergehendes Verbringen des Mietgegenstandes ins Ausland,
b) ein grob unsachgemäßer und/oder unrechtmäßiger Gebrauch des Mietgegenstandes oder
c) ein vom Mieter schuldhaft verursachter erheblicher Schaden am Mietgegenstand oder wenn der Mieter mit der Entrichtung der fälligen Miete vollständig oder teilweise, mindestens 7 Tage im Verzug ist oder
d) mit der Errichtung der nach Mietbeginn oder bei Mietvertragsverlängerung fällig gewordenen Sicherheitsleitung vollständig oder teilweise mindestens 3 Tage im Verzug ist oder auf ein unter angemessener Fristsetzung unter Angabe von Gründen erfolgt ist und berechtigtes Verlangen der Vermieterin trotz Zumutbarkeit nicht die Möglichkeit zur Besichtigung des Mietgegenstandes einräumt oder
e) wenn der Mieter und/oder dessen Erfüllungsgehilfe bewusst falsche oder erhebliche unvollständige Angaben zur eigenen Person gemacht hat,
an dem Mietgegenstand entstandener Schaden widerrechtlich verwirkt oder zu verbergen versucht.
14.2
Kündigt die Vermieterin den Mietvertrag außerordentlich ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand unverzüglich an die Vermieterin herauszugeben.


15. Sonstige Bestimmungen
Innerhalb dieser AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ist mit Vermieter immer ausdrücklich die Firma Hungary Connection Kft. gemeint, als Mieter ist in jedem Fall immer der Kunde gemeint. Bestimmungen für Mietgegenstände und Mietverträge gelten auch für alle anderen Geschäftsbeziehungen im laufenden Betrieb. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters werden in keinem Fall zugestimmt. Die teilweise oder gänzliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt ungarisches Recht.

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Hungary Connection Kft.
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